Entfristung bei weggefallenem Sachgrund?
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Frage
In unserem Betrieb ist ein Kollege befristet mit einem Sachgrund (Krankheitsvertretung) eingestellt worden. In den Unterlagen ist sogar der Name des zu vertretenden Kollegen aufgenommen worden, damit der Sachverhalt genau zugeordnet werden kann. Die Befristung läuft noch, aber die Voraussetzungen haben sich geändert: Denn inzwischen ist der zu vertretende Kollege aus dem Unternehmen ausgeschieden. Damit ist der Sachgrund der Vertretung nunmehr entfallen. Der befristete Kollege arbeitet aber trotzdem seit Längerem weiter bei uns. Wie wirkt sich das Wegfallen des Sachgrunds auf das befristete Arbeitsverhältnis aus? Ist die Befristung des Kollegen nun automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergegangen?
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