Urteil
/ 04. Januar 2024

Homeoffice: Weg vom Bett zum Schreibtisch ist versichert

Auf dem Weg zum Start des Arbeitstages im Homeoffice stürzte der Kläger. Als die beklagte Berufsgenossenschaft Leistungen aus Anlass des Unfalls ablehnte, klagte der Verletzte. Der Kläger gewann vor Gericht.

DER STREITFALL

Der klagende Arbeitnehmer befand sich an einem Morgen auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro (Home­office). Üblicherweise beginnt er dort unmittelbar zu arbeiten, ohne vorher zu frühstücken. Auf der die Räume verbindenden Wendeltreppe rutschte er aus und brach sich einen Brustwirbel. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte Leistungen aus Anlass des Unfalls ab. Der Unfallversicherungsschutz beginne in einer Privatwohnung auf dem Weg zum Zwecke der erstmaligen Arbeitsaufnahme erst mit Erreichen des häuslichen Arbeitszimmers. Der erstmalige morgendliche Weg ins Homeoffice sei kein Betriebsweg, sondern eine unversicherte Vorbereitungshandlung, die der eigentlichen versicherten Tätigkeit nur vorausgehe.

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