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Hintergrund
04. Januar 2024

Mitbestimmung bei betrieblicher Weiterbildung

BRK+
Auf einem Laptop spielt ein Weiterbildungsvideo.
Bild: ©Gorodenkoff/stock.adobe.com
Der Betriebsrat hat im Bereich der betrieblichen Fort- und Weiterbildung diverse Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte – Gelegenheit genug, sich bei diesem wichtigen Thema kräftig einzumischen und die Beschäftigten zukunftsfähig zu machen. Dabei rücken – befördert auch durch die Corona-Pandemie – digitale Schulungsangebote immer weiter in den Vordergrund.

Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat untersucht, wie sich insbesondere die Corona-Pandemie auf die betriebliche Weiterbildung ausgewirkt hat. Die Ergebnisse zeigen, dass Präsenz-Schulungen und Qualifizierungsangebote virtuell weitergeführt wurden, wo immer es nur ging. Auch insgesamt stieg die Zahl der Online-Seminare deutlich. Dies ist im Grunde positiv zu bewerten, allerdings gibt es auch die Notwendigkeit, genau hinzusehen: Denn zum einen lassen sich natürlich nicht alle Veranstaltungen online statt in Präsenz durchführen und zum anderen klappt es für einige Beschäftigte offensichtlich besser, an Online-Angeboten teilzunehmen. Das sind in der Regel höher qualifizierte Männer. Frauen, und hier insbesondere Mütter, sowie gering qualifizierte Arbeitnehmer haben deutlich öfter in dem Zeitraum der Pandemie Schulungsangebote in ihrer Online-Fortsetzung nicht weitergeführt oder gar nicht mehr an Veranstaltungen teilgenommen. Für Betriebsräte lässt sich hieraus der Schluss ziehen, dass bei der Planung digitaler Weiterbildung ein besonderer Fokus darauf liegen muss, ob auch wirklich jeder Beschäftigte eine faire Chance zur Teilnahme hat bzw. welche Schulungen unbedingt weiterhin in Präsenz durchgeführt werden sollten.

Silke Rohde
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