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Hintergrund
04. Januar 2024

Social Media: Kündigung nach Posts zulässig?

BRK+
Mobiltelefone mit vielen verschiedenen Benachrichtigungen.
Bild: ©REDPIXEL/stock.adobe.com
Social Media und Arbeitsrecht – das ist mittlerweile ein Dauerbrenner. Umso mehr Brisanz bekommt diese Diskussion im Moment noch durch die aufgeheizte Stimmung in der Corona-Pandemie. Kritisch wird es für den Arbeitnehmer, wenn dieser sich in einer Form über den Arbeitgeber oder seine Arbeit äußert, die das Arbeitsverhältnis stören könnte.

Insbesondere beleidigende Inhalte muss der Chef nicht tolerieren. Ebenso kann es arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, wenn sich aus den Postings auf das Arbeitsverhalten schließen lässt.

Silke Rohde
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