Das regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
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Das JArbSchG gilt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die als Arbeitnehmer, Auszubildende oder in einem ausbildungsähnlichen Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. Es verpflichtet den Arbeitgeber unter anderem, die strengen Vorschriften zur Arbeitszeit zu beachten.
Das JArbSchG unterscheidet zwischen Kindern und Jugendlichen:
- Kinder haben das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht.
- Jugendliche sind alle Minderjährigen, die zwischen 15 und 17 Jahren alt sind. Ab dem 18. Lebensjahr gelten sie als Erwachsene.
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