Neue Beteiligungsrechte bei Künstlicher Intelligenz
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz hat viele Neuerungen gebracht. Unter anderem ist nun ein ausdrückliches Beteiligungsrecht beim Einsatz Künstlicher Intelligenz im BetrVG hinzugekommen. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob damit auch wirklich ein Mehr an Mitbestimmung kommt.
KI wird in näherer Zukunft in vielen Betrieben immer stärker eingesetzt werden und die Arbeitslandschaft dauerhaft verändern. Die dahinter stehenden Programme und technischen Entwicklungen sind äußerst komplex und ändern sich schnell.
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