Wie virtuelle Sitzungen gelingen
Virtuelle Sitzungen des Betriebsrats sind nach § 30 BetrVG inzwischen dauerhaft erlaubt. Das erleichtert die Gremiumsarbeit in jedem Fall erheblich – ob nun in oder auch unabhängig von einer Pandemie. Einige Grundregeln sind allerdings zur rechtssicheren Durchführung zu beachten.
Trotz der Möglichkeit zur Telefon- oder Videokonferenz hält der Gesetzgeber weiterhin daran fest, dass die Präsenzsitzung der Regelfall bleibt und die virtuelle Sitzung nur für den Ausnahmefall gedacht ist. Nach § 30 BetrVG ist die Teilnahme an der Sitzung mittels Video- und Telefonkonferenz nur erlaubt, wenn
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