Abmahnung gilt nur zeitlich befristet
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Frage
Vor fünf Jahren wurde ein Arbeitnehmer abgemahnt. Seitdem leistet er vertragsgetreue Arbeit; es kam zu keinen Beanstandungen mehr. Vor zwei Wochen allerdings hat der Arbeitnehmer seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis schwer verletzt. Nun möchte ihm die Personalabteilung kündigen – und zwar ohne erneute Abmahnung. Diese sei wegen der früheren Abmahnung hier entbehrlich. Ist das richtig oder hat die erste Abmahnung inzwischen ihre Wirkung verloren?
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