Mitarbeitergespräche: Wann Kollegen nicht teilnehmen müssen
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers bietet die Möglichkeit, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung sowie die Ordnung und das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb konkret festzulegen. Im Rahmen dieses Direktionsrechts kann der Arbeitgeber auch entsprechende Mitarbeitergespräche ansetzen. Der Arbeitnehmer ist dann verpflichtet, an diesen Treffen teilzunehmen.
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