So bestimmen Sie bei Ein- und Umgruppierung mit
Eine Eingruppierung ist die erstmalige Einstufung des Arbeitnehmers in die für ihn maßgebliche Entgeltgruppe im Betrieb. Sie erfolgt meistens gemeinsam mit der Einstellung, ist aber ein davon getrennter Vorgang. Auch die Zustimmung des Betriebsrats erfolgt hinsichtlich beider Maßnahmen getrennt voneinander. Es ist daher wichtig, dass Sie beide Maßnahmen formal separat behandeln. Eine Umgruppierung ist jede Veränderung der bisherigen Einordnung in das Entgeltsystem, etwa wegen einer Versetzung.
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