Wann die Versetzung ins Homeoffice möglich ist
Das Recht zur Versetzung kann sich aus dem Inhalt des Arbeitsvertrags oder aus dem Weisungsrecht (Direktionsrecht) des Arbeitgebers ergeben. Sind im Arbeitsvertrag Art und/oder Ort der Arbeitsleistung vertraglich vereinbart und fehlt eine Versetzungsklausel, so besteht keine Möglichkeit für den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer zu versetzen. Der Wechsel des Arbeitsbereichs kann dann nur über eine Änderungskündigung erreicht werden.
Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs
Bei der Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die länger als einen Monat dauert, gibt es drei Unterfälle:
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