Was das neue Lieferkettengesetz für Betriebsräte bedeutet
Ziel des ab 2023 geltenden Gesetzes ist, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Dabei geht es darum, überall in der Welt grundlegende Menschenrechtsstandards wie das Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit zu sichern. Somit müssen deutsche Unternehmen ebenfalls dafür Sorge tragen, dass in ihren Lieferketten die Menschenrechte eingehalten werden. Auch der Betriebsrat kann und sollte sich hier einbringen.
Das Gesetz gilt ab 2023 für Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung sowie 3.000 Arbeitnehmern im Inland, ab 2024 dann auch für Unternehmen ab 1.000 Arbeitnehmern im Inland. Dennoch ist das Gesetz ebenso für Unternehmen von Bedeutung, die nicht in den direkten Anwendungsbereich fallen. Denn diese können mittelbar betroffen sein, etwa als Zulieferer eines in der gesetzlichen Verantwortung stehenden Unternehmens. Unternehmen außerhalb des Anwendungsbereichs sind jedoch nicht Adressaten von Bußgeldern oder gesetzlichen Verpflichtungen.
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