Hintergrund
/ 22. Januar 2024

Öffentlichkeitsarbeit: Inhalt und Grenzen

Die Information der Kollegen gehört zu den Kernaufgaben des Betriebsrats. Denn die haben ein Recht darauf, über Ihre Arbeit und Projekte auf dem Laufenden gehalten zu werden. Dabei können Sie auf verschiedene Wege setzen, wie etwa Betriebsversammlungen, Gespräche, E-Mails oder das Schwarze Brett. Wichtig ist nur, dass die Öffentlichkeitsarbeit da an ihre Grenzen stößt, wo es um den Umfang der Meinungsfreiheit, der Geheimhaltungspflicht sowie eventuell zu berücksichtigende Urheberrechte geht.

Eine zentrale Frage ist, über was der Betriebsrat bei seiner Öffentlichkeitsarbeit die Arbeitnehmer überhaupt alles informieren darf. Grundsätzlich lautet die Antwort: Sie entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen allein (d.h. ohne Zustimmung des Arbeitgebers) über den Inhalt und Umfang der Informationen. Das heißt, Sie prüfen in der Sitzung, welche Sachverhalte Sie den Kollegen mitteilen möchten und mit welchem Informationsmedium. Im Rahmen dieser Diskussion müssen Sie Ihre eigenen Belange und die des Arbeitgebers gegeneinander abwägen: Was spricht für, was möglicherweise gegen eine Bekanntmachung? Haben Sie Ihr Vorhaben ordnungsgemäß und gewissenhaft geprüft, beschließen Sie Inhalt und Umfang Ihrer Maßnahme nach den Vorgaben des § 33 BetrVG.

+

Weiterlesen mit BRK+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit BRK+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Die Zeitschrift: aktuelles BR-Wissen für Sie übersichtlich aufbereitet
Lesen Sie auf nur 12 Seiten jeden Monat in Betriebsrat KOMPAKT, wie Sie Gesetze, Paragrafen und Urteile nutzen, um für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich zu kämpfen.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.