So läuft die konstituierende Sitzung
Damit es nach der Betriebsratswahl möglichst schnell losgehen kann, muss der Wahlvorstand die konstituierende Sitzung einberufen. Darin werden der Vorsitzende des Betriebsrats sowie dessen Stellvertreter gewählt.
Die konstituierende Sitzung muss spätestens eine Woche nach dem Wahltag bzw. nach dem letzten Tag der Stimmabgabe stattfinden. Diese Frist gilt auch für den Fall, dass die Amtszeit des alten Betriebsrats noch nicht abgelaufen ist. Die Sitzung kann also auch schon vor Beginn der Amtszeit des neuen Betriebsrats stattfinden. In dem Fall darf der neue Betriebsrat bei der konstituierenden Sitzung noch keine Sachentscheidungen treffen. Die Einladung zur konstituierenden Sitzung muss den Ort, die Zeit und die Tagesordnung enthalten.
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