Hintergrund
/ 23. Januar 2024

Das gilt bei der Dokumentation der Arbeitszeit

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Frau B. hat an vielen Tagen ein solches Pensum zu bewältigen, dass ihr die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit von täglich acht Stunden nicht reicht. In der Regel bleibt sie dann mindestens zehn Stunden pro Tag im Büro, manchmal noch länger. Damit ist sie nicht alleine, sodass sich im Betrieb ein wahrer Überstundenberg angehäuft hat. Um diesem Dilemma zu entgehen, dokumentiert der Arbeitgeber nur Arbeitszeiten bis täglich neun Stunden. Diese Stunden werden finanziell ausgeglichen. Alle weiteren geleisteten Stunden fallen unter den Tisch. Ist das Verhalten des Arbeitgebers rechtmäßig?
In unserem Fall gibt es im Betrieb keinen Tarifvertrag, der die Arbeitszeit regelt. Das heißt, dass das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in vollem Maße anwendbar…

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