Erneutes BEM nach erneuter Krankheit
DER STREITFALL
Ein viele Jahre im Betrieb tätiger Arbeitnehmer war mehrere Male für längere Zeit krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Im März 2019 führte der Arbeitgeber mit dem Mitarbeiter ein BEM durch, das im Wesentlichen aus einem Gespräch bestand. Kurz darauf fiel der Beschäftigte wieder krankheitsbedingt für einige Monate aus. In der Folge wurde er entlassen. Der Arbeitgeber meinte, er hätte kein erneutes BEM durchführen müssen. Der Beschäftigte wollte das nicht hinnehmen und klagte.
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