Ratgeber
/ 23. Januar 2024

Erneutes BEM nach erneuter Krankheit

Der Arbeitgeber ist unter Umständen verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zu wiederholen. Das ist etwa dann der Fall, wenn ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres nach einem abgeschlossenen BEM erneut länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt. Das hat das BAG entschieden.

DER STREITFALL

Ein viele Jahre im Betrieb tätiger Arbeitnehmer war mehrere Male für längere Zeit krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Im März 2019 führte der Arbeitgeber mit dem Mitarbeiter ein BEM durch, das im Wesentlichen aus einem Gespräch bestand. Kurz darauf fiel der Beschäftigte wieder krankheitsbedingt für einige Monate aus. In der Folge wurde er entlassen. Der Arbeitgeber meinte, er hätte kein erneutes BEM durchführen müssen. Der Beschäftigte wollte das nicht hinnehmen und klagte.

+

Weiterlesen mit BRK+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit BRK+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Die Zeitschrift: aktuelles BR-Wissen für Sie übersichtlich aufbereitet
Lesen Sie auf nur 12 Seiten jeden Monat in Betriebsrat KOMPAKT, wie Sie Gesetze, Paragrafen und Urteile nutzen, um für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich zu kämpfen.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.