Ratgeber
/ 23. Januar 2024

Infos am Schwarzen Brett: Was tun bei Fotoverbot?

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

Frage

Bei uns im Betrieb ist das Fotografieren generell und die Nutzung von Handys während der Arbeitszeit verboten. Wir als Betriebsrat hängen alle wichtigen Informationen am Schwarzen Brett aus. Da ein schnelles Foto aber ausscheidet, bleibt den interessierten Kollegen zum Festhalten dieser Informationen nur die Abschrift. Jetzt wurde eine Mitarbeiterin, die dort ca. 15 Minuten abgeschrieben hatte, vom Arbeitgeber zurechtgewiesen, dass sie zwar das Recht hat, sich dort zu informieren, dies aber auf ein „übliches Maß“ reduzieren solle. Gibt es hierzu Aussagen, was ein übliches Maß sein könnte oder ob eine wiederholt lange Zeit vor dem Schwarzen Brett sogar zu einer Abmahnung führen kann? Wie soll sich die betroffene Mitarbeiterin korrekt verhalten?

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