Keine Betriebsbuße ohne Betriebsrat
Der Arbeitgeber hat zur Registrierung von Fehlverhalten im Betrieb das "Gelbe Karten" Prinzip für Verwarnungen eingeführt. Das Gericht beschloss, dass die „Gelbe Karte“ eine Betriebsbuße ist und in jedem Fall weiter geht als eine Abmahnung.
DER STREITFALL
In einem Betrieb hat der Arbeitgeber eine „Gelbe Karte“ eingeführt, um etwaiges arbeitsvertragswidriges Fehlverhalten der Arbeitnehmer zu ahnden. Der Betriebsrat ist der Meinung, er habe bei der Einführung ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer). Es handelt sich für ihn um eine Betriebsbuße. Er verlangte daher die Unterlassung des mitbestimmungswidrigen Verhaltens. Der Arbeitgeber meinte, die „Gelbe Karte“ habe denselben Charakter wie eine Abmahnung und könne mitbestimmungsfrei umgesetzt werden.
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