Pausen: Wann ein automatischer Abzug unzulässig ist
Pausen müssen ab einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden sein – so schreibt es das Arbeitszeitgesetz vor. Doch können Arbeitgeber diese Zeit einfach automatisch von der täglichen Arbeitszeit abziehen? Nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie unsere Expertin erklärt.
FRAGE
In unserem Betrieb arbeiten viele Mitarbeiter in Teilzeit, haben eine 30-Stunden-Woche, arbeiten in Gleitzeit oder in Schichten täglich sechs Stunden und machen keine Pause. Einige Mitarbeiter absolvieren eine 30-minütige Pause, die auch eine längere Anwesenheit (Arbeitszeit) von 30 Minuten zur Folge hat, andere machen 15 Minuten Pause und haben dadurch eine verlängerte Arbeitszeit. Wir haben eine elektronische Zeiterfassung. Da wurde eine Pause nach Arbeitszeitgesetz von 30 Minuten nach sechs Stunden hinterlegt. So wird ein Ein- und Ausloggen zur Pause nicht notwendig. Insofern alles gut.
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