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Ratgeber
23. Januar 2024

Urlaub kann zurückgefordert werden

BRK+
Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

Frage

Bei mehreren Kolleginnen in Teilzeit wurde im letzten Jahr das Arbeitszeitmodell geändert, so z. B. von einer Zwei-Tage-Woche auf Fünf-Tage Woche. Das wirkt sich natürlich auch auf die Urlaubsansprüche aus. In einem konkreten Fall wurden einer Kollegin vier Tage zu viel Urlaub gewährt, die man ihr jetzt vom Jahresurlaub abziehen will. Der Jahresurlaub beträgt tarifvertraglich 30 Tage. Von Januar bis Ende Mai arbeitete die Kollegin zwei Tage pro Woche. Demnach bestand ein Anspruch auf 12 Tage Urlaub für das Jahr. In dieser Zeit hat sie zwei Urlaubstage verbraucht. Nach dem Wechsel in die Fünf-Tage-Woche ab 1. Juni wurden ihr weitere 25 Tage Urlaub gewährt. Somit hatte sie 2021 insgesamt 27 Tage Urlaub. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Urlaubsanspruch offenbar nicht neu berechnet. Erst Ende Dezember fiel der Personalabteilung auf, dass zu viel Urlaub gewährt wurde. Nun will man den Urlaub für das neue Jahr um vier Tage kürzen. Ist das rechtens?

Silke Rohde
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