Wichtige Corona-Urteile in der Übersicht: Keine Nachgewährung von Urlaub bei Quarantäne
DER STREITFALL
Der Urlaubsantrag einer Beschäftigten für den Zeitraum vom 30.11.2020 bis zum 12.12.2020 wurde vom Arbeitgeber gewährt. Am 27.11.2020 musste die Arbeitnehmerin wegen der Coronainfektion ihres Kindes in amtlich angeordnete Quarantäne. Ab dem 01.12.2020 war auch sie nach eigener Aussage positiv, allerdings symptomfrei. Sie hatte keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Am 07.12.2020 endete die Quarantäne. Die Arbeitnehmerin verlangte danach vom Arbeitgeber die Nachgewährung der fünf „verlorenen“ Urlaubstage.
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