Wichtige Corona-Urteile in der Übersicht: Keine Nachgewährung von Urlaub bei Quarantäne
Mittlerweile haben viele Gerichte über bestimmte arbeitsrechtliche Fragen der Corona-Pandemie geurteilt. Damit Sie auf dem neuesten Stand bleiben, ist es sinnvoll, sich von Zeit zu Zeit einen Überblick über die Entscheidungen zu verschaffen.
DER STREITFALL
Der Urlaubsantrag einer Beschäftigten für den Zeitraum vom 30.11.2020 bis zum 12.12.2020 wurde vom Arbeitgeber gewährt. Am 27.11.2020 musste die Arbeitnehmerin wegen der Coronainfektion ihres Kindes in amtlich angeordnete Quarantäne. Ab dem 01.12.2020 war auch sie nach eigener Aussage positiv, allerdings symptomfrei. Sie hatte keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Am 07.12.2020 endete die Quarantäne. Die Arbeitnehmerin verlangte danach vom Arbeitgeber die Nachgewährung der fünf „verlorenen“ Urlaubstage.
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