Wichtige Corona-Urteile in der Übersicht: Testverweigerer bekommen kein Gehalt
DER STREITFALL
Eine Arbeitnehmerin ist bei einem Opernorchester als Flötistin angestellt. Es fand ein Tarifvertrag Anwendung, der den Arbeitgeber berechtigte, regelmäßig Untersuchungen der Arbeitnehmer im Hinblick auf Infektionskrankheiten durchzuführen bzw. anzuordnen. Während der Coronapandemie hatte der Arbeitgeber im Rahmen seines Hygienekonzepts im Mai 2020 angeordnet, dass alle Orchestermitglieder für die Teilnahme an Proben und Aufführungen einen negativen PCR-Test vorlegen mussten. Die Tests wurden vom Arbeitgeber organisiert und durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt. Die Teilnahme an den organisierten Tests wäre nicht verpflichtend gewesen, wenn die Arbeitnehmer eigene Testergebnisse vorgelegt hätten. Die Flötistin verweigerte sämtliche Tests, weil damit ihrer Meinung nach ein erheblicher Eingriff in ihre körperliche Unversehrtheit verbunden war und sie Verletzungen im Nasen- und Rachenbereich befürchtete. Da eine Ausübung ihrer Tätigkeit mit alternativen Schutzmaßnahmen (vor allem Tragen einer Maske) nicht möglich war, verweigerte der Arbeitgeber zum Schutz der übrigen Musiker die Beschäftigung und Vergütungszahlung der Flötistin. Dagegen klagte diese.
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