Wichtige Corona-Urteile in der Übersicht: Testverweigerung: erst Abmahnung, dann Kündigung
DER STREITFALL
Der Beschäftigte arbeitete als Fahrer in der Personenbeförderung. Er musste dabei stets die Vorgaben des sogenannten Fahrerhandbuches beachten. Dieses enthielt ab dem 01.06.2021 die Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung von Corona-Schnelltests (Antigentest im vorderen Nasenbereich). Der Arbeitnehmer weigerte sich jedoch an drei aufeinanderfolgenden Tagen, die Tests durchzuführen. Er war der Meinung, die Testpflicht verletze sein Recht auf körperliche Unversehrtheit und sein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber und stellte den Arbeitnehmer von der Arbeit frei. Dagegen klagte dieser.
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