Ratgeber
/ 30. Januar 2024

Betriebsrat entscheidet selbst über Umfang der Freistellung

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

Frage

Bei uns gibt es folgendes Problem: Eines unserer Betriebsratsmitglieder ist auf den Beschluss des Gremiums hin voll freigestellt gemäß § 38 BetrVG. Dies umfasst ca. 40 Stunden wöchentlich. Der Arbeitgeber hat diese volle Freistellung zwar grundsätzlich genehmigt. Er will aber nicht, dass diese 30 Stunden in der Woche überschritten werden. Außerdem ist das Mitglied ab sofort für 30 Stunden freigestellt und trotzdem voll im Dienstplan als Arbeitskraft geplant. Im entsprechenden Arbeitsvertrag steht: Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich, mit einer Option der Verringerung auf 30 Stunden bei entsprechendem Bedarf.

+

Weiterlesen mit BRK+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit BRK+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Die Zeitschrift: aktuelles BR-Wissen für Sie übersichtlich aufbereitet
Lesen Sie auf nur 12 Seiten jeden Monat in Betriebsrat KOMPAKT, wie Sie Gesetze, Paragrafen und Urteile nutzen, um für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich zu kämpfen.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.