Urlaubsvorgaben des Arbeitgebers

Frage
Jetzt am Anfang des neuen Jahres steht die Urlaubsplanung für 2024 an. Wir sind uns hier aber bei einer Frage unsicher.Unser Handelsunternehmen hat einen internen Fuhrpark. Die Fahrer bekommen feste Tage vorgegeben, an denen sie Urlaub nehmen müssen. Das ist etwa an Fasching so und gilt auch für die Zeit „zwischen den Jahren“. Zudem sollen sie während der dreitätigen Inventur frei haben. Wir sind uns unsicher, ob diese Vorgaben der Geschäftsleitung so überhaupt zulässig sind. Leider habe ich hierzu nur § 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gefunden. Betriebsurlaub gibt es jedoch in unserer Firma nicht und die Vorgabe von Urlaubstagen betrifft lediglich die Fahrer. Wie viele Urlaubstage, bei einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen, dürfen vom Arbeitgeber vorgegeben werden?
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