Ausbildung grundsätzlich nur mit Ausbilderschein
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Frage
Unsere derzeitige Ausbilderin hat gekündigt. Es wurde noch kein Nachfolger ernannt, und ohne Ausbildereignung darf ja nicht ausgebildet werden. Kann der Chef das vorübergehend machen, auch ohne Ausbilderschein? Wenn ja, wie lange? Eine weitere Personen mit Ausbilderschein ist im Betrieb vorhanden, aber der Chef möchte offensichtlich nicht, dass diese Person das übernimmt. Hat er da überhaupt eine Wahl, auch wenn nur vorübergehend?
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