Betriebsratsvergütung: Neuregelung geplant
Die Vergütung (freigestellter) Betriebsratsmitglieder ist im BetrVG nur sehr grob geregelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil zur Verwirklichung des Untreuetatbestands bei der Gewährung einer zu hohen Vergütung an Betriebsräte für Rechtsunsicherheit bei den Betrieben gesorgt. Anlass genug, um über eine gesetzliche Neuregelung nachzudenken, deren Entwurf nun vorliegt.
Aufgrund der durch das BGH-Urteil entstandenen Unsicherheit hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Expertenkommission „Rechtssicherheit in der Betriebsratsvergütung“ eingesetzt. Diese hat nun Vorschläge erarbeitet, die die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf aufgegriffen hat.
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