Betriebsvereinbarung gilt auch für Leiharbeitnehmer
Frage
Wir haben eine Betriebsvereinbarung über eine Matrix, um den Qualifikationsspiegel der Mitarbeiter zu ermitteln. Nun möchte der Arbeitgeber diese auch auf die Leiharbeitnehmer anwenden. In unserer bestehenden Betriebsvereinbarung findet die Anwendung nur für die Stammmitarbeiter statt. Die Präambel lautet: „Um unseren Führungskräften und Mitarbeitern die tägliche Einteilung Ihrer Arbeit zu erleichtern, ist es notwendig, den mitarbeiterbezogenen Einarbeitungs- und Qualifizierungsstand zu visualisieren. Die (…)Matrix ist ein Qualifizierungsspiegel, der als Werkzeug zur Schulungsbedarfsermittlung dient, um die Mitarbeiter gezielt an das geforderte Qualifizierungsniveau heranzuführen.“ Muss der Arbeitgeber mit uns eine Betriebsvereinbarung bezüglich der Leiharbeiter abschließen?
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