Ratgeber
/ 06. Februar 2024

Sozialplan Schritt für Schritt

Der Sozialplan gemäß § 112 BetrVG regelt den Ausgleich und die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Beschäftigten infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen können. Er ist damit das wichtigste Hilfsinstrument des Betriebsrats für die betroffenen Kollegen.
Über eine geplante Betriebsänderung muss Sie die Geschäftsleitung rechtzeitig und umfassend gemäß § 111 BetrVG…

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