Sozialverträglicher Personalabbau mit Rentenbrücken
Akut werden kann das Bauen sogenannter Rentenbrücken vor allem bei der Verhandlung von Sozialplänen nach § 112 BetrVG, also immer dann, wenn Betriebsänderungen anstehen. Der Sozialplan wird zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbart. Deshalb ist es für Arbeitnehmervertreter hilfreich, die Grundzüge solcher flexiblen Vorruhestandsmodelle zu kennen. Diese können für ältere Kollegen eine sinnvolle Option sein, falls die Rahmenbedingungen stimmen.
Um interessierte Kollegen möglichst gut auf ihrem Weg in die vorzeitige Rente zu begleiten, gibt es mehrere Faktoren, die hierfür wichtig sind. Zum einen besteht die Option, sich die im Sozialplan vereinbarten Abfindungen nicht einmalig, sondern monatlich auszahlen zu lassen. Mit dieser Basis lassen sich oft tragfähige Brücken vom Ausscheidungszeitpunkt bis zum Renteneintritt bauen.
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