Unterstützung durch Arbeitsgruppen
Anders als bei der Gründung von Ausschüssen reicht ein Beschluss des Betriebsrats allein nicht aus, um Arbeitsgruppen ins Leben rufen zu können. Auch der Arbeitgeber ist hier einzubeziehen. Das BetrVG sieht verpflichtend vor, dass der Betriebsrat und die Geschäftsleitung in einer Betriebsvereinbarung die Rahmenbedingungen für die Arbeitsgruppen festschreiben. Dies gilt dann als Grundlage für den zusätzlich noch zu fassenden Übertragungsbeschluss im Hinblick auf die anfallenden Aufgaben.
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