Alles Wichtige zum Job-Sharing
Beschäftigte in Teilzeit können sich einen Arbeitsplatz teilen. Dieses sogenannte Job Sharing ist in § 13 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Betriebsräte können dabei grundsätzlich nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitbestimmen.