Überwachung von Handydaten mitbestimmungspflichtig
Frage
In unserem Betrieb haben viele Mitarbeiter Diensthandys, vor allem die im Außendienst tätigen Kollegen. Nun plant der Arbeitgeber, diese Beschäftigten künftig stärker zu kontrollieren. Er möchte ihre Handykontakte anhand von Einzelverbindungsnachweisen des Mobilfunkproviders überwachen. Und es kommt noch schlimmer: Die Geschäftsführung ist der Meinung, eine solche Entscheidung könne sie ohne die Zustimmung des Betriebsrats treffen. Stimmt das?
…