Überwachung von Handydaten mitbestimmungspflichtig
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Frage
In unserem Betrieb haben viele Mitarbeiter Diensthandys, vor allem die im Außendienst tätigen Kollegen. Nun plant der Arbeitgeber, diese Beschäftigten künftig stärker zu kontrollieren. Er möchte ihre Handykontakte anhand von Einzelverbindungsnachweisen des Mobilfunkproviders überwachen. Und es kommt noch schlimmer: Die Geschäftsführung ist der Meinung, eine solche Entscheidung könne sie ohne die Zustimmung des Betriebsrats treffen. Stimmt das?
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