Versetzungsklauseln dürfen nicht unangemessen benachteiligen
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Frage
In unserem Betrieb werden regelmäßig Formulararbeitsverträge verwendet. Darin steht, dass die Arbeitnehmer entsprechend ihren Leistungen und Fähigkeiten mit einer anderen im Interesse der Firma liegenden Tätigkeit betraut und auch an einem anderen Ort beschäftigt werden können. Da es sich um einen standardmäßig verwendeten Vertrag handelt, kommen ja die Vorschriften nach §§ 305ff. BGB zum Einsatz. Sind solche Versetzungsklauseln wirksam oder gehen sie zu weit?
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