Hintergrund
/ 14. Februar 2024

Arbeitsentgelt: Das sind die Rechte des Betriebsrats

Alle Fragen rund um das Arbeitsentgelt sind für die Kollegen von größter Bedeutung – schließlich arbeitet keiner (nur) zum Spaß. Diese Wichtigkeit hat auch der Gesetzgeber erkannt und dem Betriebsrat mit § 87 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 11 BetrVG gleich zwei erzwingbare Mitbestimmungsrechte eingeräumt. Damit sind Sie an vielen wichtigen Entscheidungen beteiligt – besonders, wenn Ihr Betrieb nicht tarifgebunden ist.
[vc_column width=“2/3″]Inhalt des Mitbestimmungsrechts nach §87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ist die betriebliche Lohngestaltung. Mit diesem…

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