Arbeitsentgelt: Das sind die Rechte des Betriebsrats
Alle Fragen rund um das Arbeitsentgelt sind für die Kollegen von größter Bedeutung – schließlich arbeitet keiner (nur) zum Spaß. Diese Wichtigkeit hat auch der Gesetzgeber erkannt und dem Betriebsrat mit § 87 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 11 BetrVG gleich zwei erzwingbare Mitbestimmungsrechte eingeräumt. Damit sind Sie an vielen wichtigen Entscheidungen beteiligt – besonders, wenn Ihr Betrieb nicht tarifgebunden ist.