Probezeit: Diese Rechtsgrundlagen sollten Sie kennen
Im Grunde gibt es keine Neueinstellungen mehr ohne Probezeit: Bis zu meist sechs Monate dürfen Arbeitgeber ihre neuen Beschäftigten „testen“ und notfalls schnell wieder entlassen. Betriebsräte sind gut beraten, die Kollegen auch in dieser Anfangszeit bestmöglich zu unterstützen.
Für die Dauer der Probezeit gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Sie ist Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Allerdings gibt es Vorgaben der Arbeitsgerichte. Danach dürfen keine Zeiträume vereinbart werden, die nicht sachlich gerechtfertigt erscheinen. So kann bei einfacheren Tätigkeiten eine Probezeit von etwa drei Monaten vereinbart werden. Bei schwierigeren Aufgaben darf sie auf neun Monate ausgeweitet werden. In der Regel beträgt diese Testphase sechs Monate. Bei Ausbildungsverhältnissen dürfen drei Monate nicht überschritten werden.
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