Praxisbericht
/ 14. Februar 2024

So muss der Arbeitgeber bei Betriebsänderungen informieren

Gemäß § 111 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über eine geplante Betriebsänderung zu unterrichten. Dies gilt in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern.
Die Betriebsänderung ist eine Umstrukturierung, die wesentliche Nachteile (z. B. Versetzung, weniger Gehalt oder schlimmstenfalls Kündigung) für die Belegschaft …

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