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Ratgeber
15. Februar 2024

Arbeitszeit: So bestimmen Sie mit

BRK+
Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

Frage

Wir haben in den Arbeitsverträgen der Mitarbeiter eine Arbeitszeit von 37,5 Std. vereinbart. Dies ergibt mit der gesetzlichen Pausenpflicht eine (Mindest-)Dauer des regulären Arbeitstages von 8 Stunden. Die Anwesenheitszeit zwischen 09:00 und 17:30 beträgt 8,5 Std. Die gesetzlich vorgeschriebene Pause dauert 30 Minuten. Diese muss in der Mittagspause genommen werden. Das ergibt einen Arbeitstag von 8 Stunden (7,5 + 0,5 Stunden). D. h., wir haben hier, wenn die Mitarbeiter nur die Mindestpause machen, jeden Tag 30 Minuten, die unklar sind. Kann der Arbeitgeber durch Beginn und Ende der Arbeitszeit die Mitarbeiter zwingen, täglich eine Stunde Pause zu machen? Kann der Mitarbeiter darauf bestehen, dass er nur 30 Minuten Pause macht und dann nach 8 Stunden inklusive Pause nach Hause geht?

Antwort

Hier greift Ihr Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 2 BetrVG. Da Ihr Betrieb nicht tarifgebunden ist, darf der Arbeitgeber in puncto Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie Pausen grundsätzlich nichts ohne Ihre Zustimmung regeln. Er darf ohne Ihre Mitwirkung keine weiter reichenden Pausen als die nach dem Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen allein anordnen. Sie können also gegen die bisherige Regelung protestieren und sie notfalls vor dem Arbeitsgericht kippen. Dies betrifft jedoch nur die Lage zu Ihrem Mitbestimmungsrecht. Die Arbeitnehmer sollten die optionalen Pausen bis auf Weiteres in Anspruch nehmen und ihre Schicht erst um 17:30 Uhr beenden. Mittelfristig sollten Sie diesbezüglich eine Betriebsvereinbarung abschließen und darin die genaue Dauer und Anordnung der Pausen festlegen. Es ist daher durchaus ratsam, über das Mindestmaß des Arbeitszeitgesetzes hinaus Pausen anzuordnen.

Silke Rohde
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