Bildschirmarbeit: Schutz wichtiger denn je
Bildschirmarbeit kann sehr belastend sein – das Sitzen und das angestrengte Gucken in den Monitor können gesundheitliche Probleme auslösen. Um diese möglichst zu vermeiden, kann der Betriebsrat sein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ausüben.