Kennen Sie den Unterschied zwischen Ermahnung und Abmahnung?
Im Arbeitsrecht machen oft feine Nuancen einen großen Unterschied. So ist das auch bei den Begriffen Ermahnung und Abmahnung. Daher ist es wichtig, die jeweiligen Definitionen und Konsequenzen zu kennen. Das hat insbesondere für Kündigungen große Bedeutung – und damit auch für die entsprechende Beteiligung des Betriebsrats.
Eine Abmahnung ist eine ernsthafte Warnung an den Arbeitnehmer und kann im schlimmsten Fall bei weiterem Fehlverhalten zur Kündigung führen. Daher ist sie oft auch der Vorbote zu einer verhaltensbedingten Kündigung aufgrund der Pflichtverletzung des Arbeitnehmers. Doch gerade wegen der Bedeutungsschwere der Abmahnung gelten für ihren wirksamen Ausspruch viele Vorschriften. Nicht selten beachten Arbeitgeber einige dieser Regeln nicht. Die Folge: Die Abmahnung ist unwirksam und muss aus der Personalakte entfernt werden. Auch als Basis für eine Kündigung kann sie dann nicht mehr verwendet werden.
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