Urteil
/ 15. Februar 2024

Mitbestimmung bei Anwesenheitsprämie

Ein hoher Krankenstand kann Betriebe vor enorme Probleme stellen. Manche Arbeitgeber versuchen, dies durch Zahlung einer Anwesenheitsprämie zu lösen. Hierbei hat der Betriebsrat dann mitzubestimmen, wie ein Beschluss des LAG Köln zeigt.

DER STREITFALL

Seit Jahresbeginn 2022 gab es bei einem Automobilzulieferer einen erheblichen Krankenstand. Daher wollte der Arbeitgeber eine Anwesenheitsprämie einführen und eine entsprechende Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat schließen. Dies lehnte die betriebliche Arbeitnehmervertretung ab. Daraufhin erklärte der Arbeitgeber das Scheitern der Verhandlungen und forderte den Betriebsrat zur einvernehmlichen Bildung einer Einigungsstelle auf. Der Betriebsrat meinte, die Einigungsstelle sei in diesem Fall nicht zuständig.

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