BR-Seminare: „Give-aways“ erlaubt
Mittlerweile ist es nicht mehr ungewöhnlich, dass Seminaranbieter Gremiumsmitglieder mit attraktiven „Give-aways“ wie etwa (teurer) Fachliteratur oder Tablets locken – besonders jetzt nach den Wahlen. Arbeitgeber müssen dies akzeptieren, so das BAG.
DER STREITFALL
Der Betriebsrat streitet mit dem Arbeitgeber um die Erstattung von Seminarkosten von rund 700 €. Die Kosten waren angefallen, weil ein Mitglied an einem Einführungsseminar teilgenommen und dort ein Starter-Set mit einem BetrVG-Kommentar und einem Tablet erhalten hat. Auch konnte jeder Teilnehmer eine „kostenfreie anwaltliche Erstberatung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt“ in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeber lehnte die Kostenübernahme für die Teilnahme ab. Er meinte, es handele sich „bei dem Starter-Kit um Akquise-Geschenke“. Dagegen wehrte sich der Betriebsrat.
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