Kündigung: Kollegen dürfen sich nicht auf BR verlassen
Der Betriebsrat ist keine vertrauenswürdige Stelle für Rechtsauskünfte. Das heißt, Kollegen dürfen sich auf entsprechende Aussagen nicht verlassen bzw. riskieren ansonsten Nachteile. Dies stellte das LAG Hamm klar und bestätigte damit die geltende Rechtslage.
DER STREITFALL
Der Kläger, ein langjährig beim beklagten Arbeitgeber beschäftigter Maschinenführer, erhielt am 29.10.2020 seine außerordentliche Kündigung. Er behauptet, sich noch am Tag des Zugangs mit dem Betriebsratsvorsitzenden in Verbindung gesetzt zu haben. Dieser habe ihm mitgeteilt, dass der Betriebsrat am 28.10.2020 per E-Mail über die Kündigung des Klägers informiert worden sei, eine Betriebsratsanhörung aber nicht stattgefunden habe. Der Betriebsrat wolle der Kündigung auch widersprechen. Der Kläger brauche auch keine Klage einzureichen. Erst am 24.11.2020 habe der Betriebsrat sich bei der Rechtsanwältin des Klägers nach dem weiteren Vorgehen erkundigt, woraufhin dann am 24.11.2020 die Kündigungsschutzklage erhoben worden sei.
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