Neue Regelung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Hauptzielgruppe der Empfehlungen sind wie bisher Betriebsärzte, die damit weiterhin bei der inhaltlichen Gestaltung von arbeitsmedizinischen Beratungen und Untersuchungen unterstützt werden sollen. Aber auch alle anderen Akteure des betrieblichen Arbeitsschutzes sind Adressaten der überarbeiteten Empfehlungen, damit auch der Betriebsrat. Die geänderten Empfehlungen wenigstens in Grundzügen zu kennen, erleichtert seine Arbeit.
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