Abteilungsversammlung: maßgeschneiderte Lösung
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Betriebsversammlungen müssen nicht immer mit der kompletten Belegschaft durchgeführt werden. Unter Umständen ist das Format einer Abteilungsversammlung besser geeignet, um konkret auf Probleme in diesem Teil des Betriebs eingehen zu können. § 42 Abs. 2 BetrVG legt fest, wann der Betriebsrat Abteilungsversammlungen durchführen kann.