Darauf sollten Sie bei digitalen Unterweisungen achten
Unterweisungen sind ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Denn hier wird den Kollegen ganz konkret gezeigt, wie sie sicherer arbeiten und Risiken vermeiden können. Diese Schulungen müssen nicht zwangsläufig immer in Präsenz erfolgen – auch virtuelle Unterweisungen funktionieren gut. Das gilt zumindest dann, wenn sie für die richtigen Bereiche eingesetzt und wichtige Regeln eingehalten werden.
Betriebsräte können durch ihr erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG aktiv Einfluss auf Unterweisungen nehmen. Es ist im Rahmen des Initiativrechts auch möglich, dem Arbeitgeber hier Vorschläge zu machen, gerade im Hinblick auf virtuelle Unterweisungen bzw. eine Kombination aus Digital- und Präsenzveranstaltungen. Am besten ist es, die Details dazu in einer Betriebsvereinbarung festzuschreiben.
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