So bestimmen Sie bei EDV-Systemen mit
Möchte der Betriebsrat vermeiden, die Überarbeitung seiner Betriebsvereinbarungen zu Fragen der technischen Arbeitnehmerüberwachung zu seiner ständigen Aufgabe zu machen (was natürlich auch seinen Reiz haben kann), so muss er sich über eine möglichst zukunftssichere Gestaltung seiner Betriebsvereinbarungen in diesem Bereich Gedanken machen, damit diese auch durch zukünftige technische Innovationen nicht so schnell veraltet.
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